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PRIVATKUNDEN | Haftpflichtversicherung | |
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"Schließen Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung ab, wenn Sie noch keine haben. Sie ist die wichtigste Police überhaupt", empfiehlt die Zeitschrift Finanztest, Ausgabe Dezember 1998. Eine Privat-Haftpflichtversicherung braucht jeder, denn sie schützt: Bei den Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens
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Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung |
Schützt bei Vermietung von Haus- und Grundbesitz den Hauseigentümer vor Haftpflichtansprüchen:
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Bauherren-Haftpflichtversicherung |
Schützt den Bauherrn während der Bauzeit: Als Besitzer des Baugrundstücks und des zu errichtenden Gebäudes ist er als Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit auf und vor dem Baugrundstück verantwortlich. Er kann z.B. haftpflichtig gemacht werden für Schäden, die durch unbeleuchtetes, vor dem Baugrundstück gelagertes Baumaterial entstehen. Bei der Durchführung des gesamten Bauvorhabens hat er gewissermaßen die Schirmherrschaft. Daraus ergibt sich die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Kontrolle der am Bau Beteiligten. So ist es bei Haftpflichtschäden oft schwer den Haftpflichtigen festzustellen. Hier kommt der Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen den Bauherrn eine besondere Bedeutung zu. Als Unternehmer von Bauarbeiten
in eigener Regie ist das Haftpflichtrisiko besonders groß, denn er hat
dann Pflichten eines Unternehmers wahrzunehmen. So drohen ihm z. B. bei
Arbeitsunfällen Rückgriffansprüche der Sozialversicherungsträger. |
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Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde und Pferde |
Schützt den Tierhalter
bei Haftpflichtansprüchen wegen: Schäden, die durch das Tier entstehen. Wegen des unberechenbaren Tierverhaltens kommt es immer wieder zu Unfällen und Schäden, z. B. ein Briefträger wird vom Hund angefallen und erheblich verletzt oder ein Pferd bricht aus und läuft über die Straße und verursacht dadurch einen Unfall. Der Tierhalter haftet auch
ohne Verschulden (Gefährdungshaftung), wenn das Tier nicht dem Beruf oder
der Erwerbstätigkeit des Halters dient. |
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Sportboot-Haftpflichtversicherung |
Die Haftpflichtversicherung für Wassersportfahrzeuge schützt den Halter vor Haftpflichtansprüchen wegen:
Der Versicherungsschutz
wird auch im Ausland geboten (Weltdeckung)! |
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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung |
Schützt den Inhaber von Heizöltanks: falls trotz vorgeschriebener Sicherheitsvorkehrungen,
Der Inhaber eines Öltanks
haftet für Ölschäden auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Auch
Garantieerklärungen von Tankherstellern machen die Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung nicht entbehrlich. |
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Schützt den Jäger bei Haftpflichtansprüchen wegen der erlaubten jagdlichen Betätigung, z.B wenn sich aus dem versehentlich nicht gesicherten Gewehr ein Schuß löst und eine andere Person getroffen wird. Mitversichert sind in der
Jagd-HV bis zu zwei anerkannte Jagdgebrauchshunde, auch außerhalb der
Jagd. Voraussetzung für den gebotenen Versicherungsschutz ist, daß die
Hunde nach den anerkannten Regeln als zur Jagd brauchbar oder als in jagdlicher
Abrichtung befindlich gelten. |
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