In einem modernen Industriestaat
sind die Gesetze und Verordnungen für den einzelnen Bürger zahlreich
und kompliziert. Dieser Flut von Paragraphen steht er meist hilflos gegenüber.
Es kommt nicht selten, bewußt oder unbewußt, zu Mißverständnissen
oder gar zu Verstößen. Rechtliche Auseinandersetzungen sind
die Folge.
Jeder möchte
Recht haben und auch Recht bekommen.
Häufig ist das
Recht aber auf der Seite des Stärkeren - wobei natürlich die
finanzielle Stärke gemeint ist, mit der es einfach leichter ist sein
Recht durchzusetzen.
Die
Dienste von Anwälten, Gerichten, Zeugen und Sachverständigen
im In- und Ausland kosten aber Geld.
Viel Geld, wie man
in einem Streitfall sehr schnell feststellen wird. Um nicht schon in Anbetracht
der Kosten auf sein Recht verzichten zu müssen, ist die Leistung
einer Rechtsschutz-Versicherung unerläßlich.
Sie sorgt für Chancengleichheit auch mit finanziell stärkeren
Gegnern.
Versicherungsschutz
besteht für Sie als den Versicherungsnehmer (VN) und Ihre Familie,
das heißt:
-
Ihr Ehegatte
oder nichtehelicher Lebenspartner
-
Ihre minderjährigen
und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze, letztere
längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf
Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür
ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
-
Ihre, die Ihres
Ehegatten oder Ihres nichtehelichen Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebenden, alleinstehenden Elternteile.
I.
Rundum Paket für Nichtselbständige
Für den versicherten
Personenkreis besteht Versicherungsschutz
-
im privaten Bereich
-
im beruflichen
Bereich als Nichtselbständige
-
im Verkehrsbereich
- als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder
mit Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen - auch rote Kennzeichen
- versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger,
- als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer der genannten Fahrzeuge,
- als Fahrer oder Insasse von fremden Fahrzeugen,
- als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme
am öffentlichen Verkehr
Darüber hinaus sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten
Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge versichert.
-
Wohnungs- und
Grundstücks- Rechtsschutz als Eigentümer oder Mieter einer
selbstgenutzten Wohnung oder eines Einfamilienhauses (ohne Vermietung)
mit dazugehöriger Garage.
II.
Privat-, Berufs-, und Verkehrs-Rechtschutz
Für den versicherten
Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 1, 2 und 3.
III.
Privat- und Berufs-Rechtschutz
Für den versicherten
Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 1, ( einschließlich des Versicherungsschutzes
als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer bei der Teilnahme am
öffentlichen Verkehr ) und Punkt 2.
IV.Verkehrs-Rechtschutz
für die Familie von Nichtselbständigen
Für den versicherten
Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 3.
V.
Verkehrs-Rechtschutz für die Privatperson
Für den versicherten
Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 3.
VI.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz
Für den versicherten
Personenkreis besteht folgender Versicherungsschutz:
vgl.: Rundum-Paket: Punkt 4.
Zusätzlich können sich diese Personen in ihrer Eigenschaft als
Vermieter, Verpächter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von
Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen versichern.
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