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UNTERNEHMEN | Rechtsschutz | |
Umfang des Versicherungsschutzes Die Rechtsschutz Versicherung schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes oder als freiberuflich Tätiger
Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt.
Darüber hinaus besteht Rechtsschutz für Sie und den Ehe-/Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die volljährigen unverheirateten Kinder, letztere (ohne Altersgrenze) jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Diese Personen sind geschützt
Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt.
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Erweiterungen des Versicherungsschutzes |
Umfang des Versicherungsschutzes Die Rechtsschutzversicherung schützt Sie in Ihrer Eigenschaft als Inhaber einer Praxis oder Apotheke
Die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer sind geschützt in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie. Weiterhin besteht Versicherungsschutz für Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller gewerblich selbstgenutzten Praxisräume (ohne Vermietung). Darüber hinaus besteht Rechtsschutz für Sie und den Ehe-/Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die volljährigen unverheirateten Kinder, letztere (ohne Altersgrenze) jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Diese Personen sind geschützt
Schließlich besteht Versicherungsschutz für Sie als Eigentümer oder Mieter der von Ihnen selbstbewohnten Wohneinheit. Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt.
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Rechtschutz für Landwirtschaft und Verkehr
Erweiterungen des Versicherungsschutzes |
Umfang des Versicherungsschutzes Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer, die Miteigentümer, die in Ihrem Betrieb tätig und dort wohnhaft sind sowie die Altenteiler und Hoferben, die in Ihrem Betrieb wohnhaft sind, jeweils mit den Ehe-/Lebenspartnern und minderjährigen Kindern sowie den volljährigen, unverheirateten Kindern, letztere (ohne Altersgrenze) jedoch lediglich bis zu den Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Für diese Personen besteht Versicherungsschutz
Auch die berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Fahrzeuge sind versichert. Versichert sind Sie als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter land- oder forst- wirtschaftlich genutzter Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. Auch die in Ihrem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie, sind mitversichert (außer im Arbeits-Rechtsschutz).
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