Warum
eine Rentenreform
Was
ändert sich für die zukünftige Rentnergeneration
Die gesetzliche
Rentenversicherung steht vor dem Problem,
daß relativ gesehen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner
einen immer längeren Rentenbezug finanzieren müssen.
Was ändert sich für die zukünftige Rentnergeneration
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit 19,1%) sollen
künftig stabil bleiben (18,5 - 22%).
Um dies zu erreichen, werden alle Renten (sowohl Rentenbestand als auch
Rentenzugang) ab 2011 über eine sogenannte Anpassungsformel modifiziert.
Auf diese Weise soll garantiert werden, daß das Rentenniveau bei 45 Beitragsjahren
nicht unter 67% des letzten Nettolohns im Jahr 2030 sinkt.
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Förderkonzept
Ab dem Jahr 2002
gibt es eine zusätzliche private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis,
die staatlich gefördert wird.
Die Förderung erfolgt durch eine Zulage oder – sofern dies günstiger
ist – durch einen Sonderausgabenabzug.
Die Höhe der Zulage ist abhängig vom Familienstand der Kinderzahl dem
Jahresbruttoeinkommen dem Eigenbeitrag.
Die Zulage (Grund- und Kinderzulage) wird dem Altersvorsorgevertrag /Versicherungsvertrag
gutgeschrieben.
Die Aufwendungen für die zusätzliche Privatrente werden als Sonderausgaben
steuerlich anerkannt und reduzieren damit das zu versteuernde Einkommen.
Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die gezahlte
Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen gutgeschrieben.
Das heißt, mit der Einkommensteuerrückzahlung erstattet.
Mit dieser staatlich geförderten Altersvorsorge sollen die Leistungen
ersetzt werden, die künftig wegen niedrigerer Rentenerhöhungen bei der
Gesetzlichen Rentenversicherung entfallen.
Die Einzelheiten sind in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Gesetz zur
Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvermögens (Altersvermögensgesetz; AvmG).
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Geförderter
Personenkreis
Anspruch auf die
staatlich geförderte Altersvorsorge haben alle Steuerpflichtigen, die
in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind.
Das sind im wesentlichen:
-Arbeiter
-Angestellte Personen während Kindererziehungszeit (Dauer: 3 Jahre)
-Pflegepersonen
-Wehr- und Zivildienstleistende
-Behinderte in Werkstätten
-geringfügig Beschäftigte mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit
-Bezieher von Lohnersatzleistungen einschließlich -Arbeitslosenhilfeberechigte
ohne Leistungen wegen Anrechnung von Einkommen oder Vermögen
-Selbständige, falls Versicherungspflicht kraft Gesetz oder auf Antrag,
z. B. Handwerker
-Bezieher von Vorruhestandsgeld
-sowie zusätzlich Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung
der Landwirte.
Von der Förderung ausgenommene Personen: Pflichtversicherte in
berufsständischer Versorgungseinrichtung, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte Pflichtversicherte
einer Zusatzversorgung mit beamtenähnlicher Gesamtversorgung (versichert
in Gesetzlicher Rentenversicherung und in Zusatzversorgung), z. B. Angestellte
im öffentlichem Dienst Nicht-Versichungspflichtige in der Gesetzlichen
Rentenversicherung, z. B. Beamte, Freiwillig GRV-Versicherte
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Geförderte
Produkte
- Staatliche Förderung nur bei Erfüllen bestimmter Anforderungen
Geförderte Produkte
- Private Rentenversicherungen
- Kapitalisierungsprodukte
- Investmentfonds
- Banksparpläne
Die staatlich geförderten Tarife müssen bestimmte, gesetzlich vorgegebene
Anforderungen erfüllen.
Die wichtigsten Anforderungen:
- Laufzeit bis
mindestens zum 60. Lebensjahr oder bis zum Beginn einer Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit
- lebenslange steigende
oder gleichbleibende monatliche Rente
- garantierte Auszahlung
der eingezahlten Beiträge bzw. der monatlichen Rentenansprüche
- die Verträge dürfen
nicht beliehen oder anderweitig verwendet werden (Ausnahme eigenes Wohneigentum)

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