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Das
im Mai 2001 von Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gesetz zur Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten
Altersvermögens“
(Altersvermögensgesetz; AVmG) sieht verschiedene Produktlösungen vor, um
ein staatlich gefördertes Altersvermögen aufzubauen. |
Zulagenrente
(konventionelle
Altersvorsorge )
Es handelt sich
um eine konventionelle, aufgeschobene Rentenversicherung mit einer lebenslang,
monatlich zahlbaren Rente und mit Rentengarantiezeit ab Rentenbeginn.
Bei Tod vor Rentenbeginn wird der gesamte vorhandene Wert ausgezahlt.
Zum Beginn der Rentenphase wird die gesetzlich geforderte Beitragserhaltungsgarantie
gewährleistet, in dem die Summe der eingezahlten Beiträge als Mindestwert
für die Verrentung zur Verfügung steht.
Wer sich für die konventionelle Zulagenrente entscheidet, kann zwischen
einer konventionellen Überschußverwendung, der Verzinslichen Ansammlung,
und dem Invest-Bonus wählen.
Beim Invest-Bonus werden die jährlich gutzuschreibenden Überschüsse in
einen von Ihnen auswählbaren Fondsdepot bzw. Einzelfonds angelegt. Sie
können damit auch bei der konventionellen Variante der ZulagenRente® von
den chancenreichen Entwicklungen an den Wertpapiermärkten profitieren.
Gestaltungs- und Leistungsmerkmale:
- Eintrittsalter von 14 bis 60 Jahre
- Rentenbeginnalter zwischen 60 und 70 Jahre
- Mindestaufschubdauer 10 Jahre
- Rentengarantiezeit mindestens 5, höchstens 20 Jahre
- Mindestjahresrente 120 EUR
- Laufende Beitragszahlung
- Mindestbeitrag 120 EUR
- Beitragsdynamik möglich
Überschußverwendungsmöglichkeiten:
Vor Rentenbeginn
- Verzinsliche Ansammlung
- Invest-Bonus
Nach Rentenbeginn
Steigende Überschußrente
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Fondgebundene
Zulagenrente (Altersvorsorge auf Fondsbasis )
Es handelt sich um
eine Fondsgebundene Rentenversicherung mit Kapitalanlage im gewählten
Depot bzw. Fonds mit aufgeschobener, lebenslang monatlich zahlbarer Rente
und mit Rentengarantiezeit ab Rentenbeginn.
Bei Tod vor Rentenbeginn wird der gesamte vorhandene Wert fällig. Ein
Teil der in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile wird im ausgewählten
Fondsdepot bzw. Einzelfonds angelegt. Dieser Tarif bietet die Chance auf
einen höheren Ertrag, hat aber auch ein höheres Risiko. Die Fondsgebundene
Zulagenrente ist mit einer Beitragserhaltungsgarantie ausgestattet und
bietet damit einen Schutz vor fallenden Börsenkursen.
Denn zum Beginn der Rentenphase ist gewährleistet, dass mindestens die
Summe der eingezahlten Beiträge für die Verrentung zur Verfügung steht.
Gestaltungs- und Leistungsmerkmale
Eintrittsalter von 14 bis 60 Jahre
Rentenbeginnalter zwischen 60 und 70 Jahre
Mindestaufschubdauer 10 Jahre
Rentengarantiezeit mindestens 5, höchstens 20 Jahre
Laufende Beitragszahlung
Mindestbeitrag 120 EUR
Beitragssumme mindestens 2.000 EUR
Beitragsdynamik möglich
Wechsel des Anlagedepots bzw. Anlagefonds möglich
Wir haben mehrere Fondsdepots- bzw. Einzelfonds zur Auswahl:

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