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Als
Arbeitnehmer:
Reden Sie mit Ihren Arbeitgeber über diese Formen der zusätzlichen
Altersabsicherung.
Bitte
beachten Sie unsere
Infos und Angebote zur:
Rentenreform
Zulagenrente
priv. Rentenversicherung
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Arbeitgeberfinanzierte
Direktversicherung
Mitarbeiterversorgung
erster Klasse
bedeutet Personelle Ressourcen sichern.
Viele Branchen und Unternehmen stehen heute im weltweiten Wettbewerb.
Ein Wettbewerb, der neben den Global Players längst auch den Mittelstand
erreicht hat. Innovationsfähigkeit, Schnelligkeit, Finanzkraft und vor
allem der Zugang zu Wissen und Erfahrung entscheiden über die Zukunft
eines Unternehmens. In den vergangenen Jahren waren es fast ausschließlich
die Arbeitgeber, die den Arbeitsmarkt beherrschten. Jetzt hat sich der
Nachfragemarkt in kurzer Zeit in einen Angebotsmarkt umgekehrt, der vielfach
schon ebenso global ausgerichtet ist.
Und nicht nur die viel zitierten Zukunftsbranchen der Informations,- Kommunikations-
oder Biotechnologie sind davon betroffen. Fach- und Führungskräfte mit
Schlüsselqualifikationen für das Unternehmen zu gewinnen ist eine unternehmerische
Aufgabe, eine andere, ein Umfeld zu schaffen, in dem sie sich in hohem
Maß mit dem Unternehmen identifizieren können und eine langfristige Partnerschaft
eingehen.
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital
eines Unternehmens und entscheidend im wirtschaftlichen Wettbewerb.
Und immer mehr Leistungsträger erwarten auch im Alter eine angemessene
finanzielle Versorgung durch ihren Arbeitgeber.
Die betriebliche Altersversorgung ist damit auch ein Instrument für
erfolgsorientierte Unternehmensführung. 
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Direktversicherung
durch Entgeltumwandlung
So wird mehr
aus Ihrem Gehalt.
Mit der gesetzlichen Rente allein wird Ihr Mitarbeiter in Zukunft nicht
mehr auskommen können. Bei Invalidität und im Alter. Nur rund 48 bis 58
Prozent des letzten Nettoeinkommens wird nach einem normalen Erwerbsleben
die gesetzliche Rente betragen. Das ist Halbpension. Ihr Mitarbeiter hat
mehr verdient. Mehr finanzielle Sicherheit für heute, für Ihren Mitarbeiter
und seine Familie. Mehr Einkommen und Gestaltungsfreiraum für später.
Weniger bezahlen, mehr bekommen. Der Hebel: Die Direktversicherung durch
Entgeltumwandlung.
Das Prinzip: einfach und effektiv.
Ihr Mitarbeiter vereinbart mit Ihnen, daß Teile seines Gehaltes nicht
als Barlohn gezahlt, sondern als Beitrag für eine Direktversicherung aufgewandt
werden.
Versicherungsnehmer sind Sie als Arbeitgeber
Ihr Mitarbeiter ist die versicherte Person
Ihr Mitarbeiter bzw. seine Hinterbliebenen haben einen unwiderruflichen
Anspruch auf alle Versicherungsleistungen direkt ab Beginn.

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Arbeitgeberfinanzierte
Unterstützungskasse
Personelle Ressourcen
sichern.
In vielen Branchen und Unternehmen wird Wachstum und Wettbewerbssituation
vor allem durch die Verfügbarkeit von Fach- und Führungskräften bestimmt.
Eine betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
ist ein starkes Argument bei der Gewinnung von neuen Mitarbeitern wie
bei der langfristigen Bindung von engagierten und motivierten Fachkräften.
Ein einfaches Prinzip.
Getragen wird die gemeinnützige und deshalb steuerbegünstigte Unterstützungskasse
von mehreren Arbeitgebern, den Trägerunternehmen.
Diese leisten Zuwendungen an die Unterstützungskasse, die dafür den Mitarbeitern
Leistungen in Alter, bei Invalidität oder im Todesfall gewährt. Die Zuwendungen
bleiben stets ohne jeden Abzug.
Der Betrieb und die Serviceleistungen der Versorgungseinrichtung werden
ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Über die Höhe der Zuwendungen bzw. Leistungen kann das Trägerunternehmen
in einem weiten Rahmen frei entscheiden.

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Arbeitnehmerfinanzierte
Unterstützungskasse
Nicht jedes Unternehmen
kann in einem immer selektiveren Wettbewerb seinen Mitarbeitern zusätzliche
Versorgungsleistungen gewähren, ohne seine finanziellen Möglichkeiten
zu überschreiten. Bewährten Mitarbeitern auch ohne eigenen Aufwand Ihres
Unternehmens Zugang zu einer attraktiven betrieblichen Versorgung zu verschaffen,
das kann dennoch jeder Unternehmer.
Mit der arbeitnehmerfinanzierten Unterstützungskasse
Ein einfaches Prinzip.
Getragen wird die gemeinnützige und deshalb steuerbegünstigte Unterstützungskasse
von mehreren Arbeitgebern, den Trägerunternehmen. Diese leisten Zuwendungen
an die Unterstützungskasse, die dafür den Mitarbeitern Leistungen in Alter,
bei Invalidität oder im Todesfall gewährt.
Im Gegenzug verzichten die Mitarbeiter auf einen Teil ihres Barlohns und
wandeln ihn in sogenannten Versorgungslohn um.
Der Gesetzgeber fördert diese Umwandlung durch Verzicht auf Besteuerung
und zusätzlich bis Ende 2008 durch evtl. Befreiung von Sozialabgaben -
für den Zuwendungsbetrag gilt damit brutto ist gleich netto.
Die Zuwendungen an die Unterstützungskasse bleiben stets ohne Abzug.
Der Betrieb und die Serviceleistungen der Versorgungseinrichtung werden
ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Über die Höhe der Zuwendungen bzw. Leistungen kann das Trägerunternehmen
in einem weiten Rahmen frei entscheiden.

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Pensionsfonds
Zu den bereits bestehenden
o.g. Durchführungsformen Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse
kommt zum 1. Januar 2002 der Pensionsfonds neu hinzu. Informationen
hierzu erhalten Sie an dieser Stelle sofort nach Einführung.

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